Viele erhoffen sich von einer vermögensverwaltenden Gesellschaft große steuerliche Vorteile. Doch woher kommt das eigentlich? Und was für Rechtsformen kann diese haben? Wir erklären es Ihnen am Beispiel der GmbH.
Was ist eigentlich eine GmbH und wie gründet man sie?
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine GmbH verbindet zum einen die überschaubaren Verwaltungskosten und zum anderen, die sinnvolle Haftungsbeschränkung.
Kein Wunder also, dass diese spezielle Form der Gesellschaft sowohl beliebt als auch äußerst verbreitet ist.
Um die GmbH zu begründen braucht es ein oder mehrere Gesellschafter. Egal ob ein einzelner Gesellschafter oder mehrere Gesellschafter, die Person(en), welche Gesellschafter sind, müssen durch einen Gesellschaftvertrag durch einen Notar dazu ernannt werden. Konnte die Eintragung in das Handelsregister bewirkt werden, muss die GmbH die Haftung übernehmen, welche aber nicht größer als das bereits eimgebrachte Vermögen sein darf. Die Gesellschafter haften also grundsätzlich nicht mit ihrem privaten Vermögen. Dieses eingebrachte Vermögen, also das Startkapital, muss eine Höhe von 25.000 EUR aufweisen.
Varianten
Die vermögensverwaltende GmbH bietet zwei Möglichkeiten. Die erste Variante wäre das Einbringen von privatem Vermögen. Hierbei ist es ganz egal in welcher Form, ob in Aktien, Anleihen, Immobilien oder EFTs.
Die andere Variante wäre, Anteile weiterer Gesellschaften unter einer Muttergesellschaft (Holding) zusammenzufassen. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten wie beispielsweise eine anderen GmbH, eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kapitalgesellschaft (KG) oder ganz andere Gesellschaftsformen.
Was bringt die Einbringung des privaten Kapitals?
Durch die Einbringung des privaten Vermögens hat der Gesellschafter die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen auf dieses anzuwenden. Wandelt der Gesellschafter die Gewinnaussschüttung des Unternehmens in private Investitionen wie Aktien, Wertpapiere oder Immobilien um, so ist mit einer hohen Steuerbelastung, nämlich etwa 56 Prozent, zu rechnen. Diese Belastung setzt sich aus 25 Prozent Abgeltungssteuer, der Körperschaftssteuer (KStG) mit 25 Prozent, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen.
Entscheidet der Gesellschafter sich nun dazu, privates Vermögen einzubringen, kann vor Allem die Abgeltungssteuer umgangen werden.
Für wen lohnt sich diese Gesellschaft?
Sind Sie eine steuerpflichtige Person mit einem höheren Grund- und Kapitalvermögen, so lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH für Sie besonders. Dies gilt speziell im Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen, vor Allem wenn sie Ihre Gewinne als Gewinnrücklagen behalten und diese nicht ausschütten wollen. Sie werden so als Finanzierung Ihres Unternehmens genutzt.
Wenn sie eine langfristige Vermögensübertragung anstreben, ist die vermögensverwaltende GmbH also sehr sinnvoll. Es ist sehr viel einfacher als eine sukzessive Übermittlung der Aktien,
Immobilen oder anderer Wertpapiere.
Die Vorteile zusammengefasst:
– langfristig gesehen eine sehr gute Vermögensübertragung an Kinder oder Enkelkinder
– Schützt die GmbH vor finanziellen oder privaten Problemen
– Immenser steuerlicher Vorteil durch, unter Berücksichtigung der Einhaltung der Voraussetzungen, Umgehung der Abgeltungsteuer und der Gewerbesteuer. Daraus kann eine Minderung der Steuerlast von etwa bis zu 29% resultieren.
Die Nachteile im Überblick:
– Das Einbringen von Privatvermögen lohnt sich erst ab einem Betrag im sechsstelligen Bereich. Vorher können Grundkosten wie die Steuerberatung oder der Jahresabschluss vermutlich nicht ausreichend gedeckt werden.
– Rechtlich gesehen wird das eingebrachte Vermögen zu einem so genannten Betriebsvermögen und gehört also nicht mehr Ihnen als Privatperson. Das bringt mit sich, dass von Ihnen das Verhalten einer unbeteiligten Person im Hinblick auf die Verwaltung dieser Gelder verlangt wird.
– Sind Sie nun Besitzer dieser GmbH, also keine Privatperson mehr, müssen Sie sich an unternehmerische Bedingungen halten. Das bedeutet beispielsweise, gewisse Beträge abzuführen usw. Dies kann sich unter Umständen negativ auf die Rendite auswirken.