Jedes Jahr müssen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung bei den Finanzämtern einreichen.
Um Ihnen das Einreichen Ihrer Steuererklärung mit der Steuersaison 2022 zu erleichtern, haben wir Ihnen die wichtigsten Fristen transparent dargestellt.

Welches sind die wichtigsten Fristen?

Generell muss die Steuererklärung innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingereicht werden. Dieser Zeitraum beginnt je nach steuerlichem Status des Steuerpflichtigen am 1. Januar des Folgejahres.
Die Abgabetermine für Steuererklärungen wurden für die steuerlichen Zeiträume 2022, 2023 und 2024 verlängert. Erst ab 2025 gelten für alle Steuerpflichtigen die gesetzlichen Abgabefristen der Vorjahre.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die definierten Fristen nicht ausschließlich auf die Einkommensteuer beziehen, sondern auch für die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bestimmt sind.
Insofern Sie Ihre Steuererklärung in eigener Regie zum Beispiel mit ELSTER online einreichen möchten, sind diese Steuerfristen verbindlich.

Für die folgenden Steuerjahre 2022, 2023 und 2024 wurden durch den Bundestag folgende Abgabefristen gesetzlich vorgesehen.

Die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 ist am 02.10.2023 beim Finanzamt einzureichen.
Die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 muss am 02.09.2024 beim Finanzamt eingereicht werden.

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 abermals die etablierten Abgabetermine. Zur Erinnerung, die Steuererklärung für 2024 ist spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt vorzulegen.
Sinnvollerweise wurde infolge der Belastungen durch die Corona-Pandemie die Abgabefristen verlängert. Damit haben die allermeisten Steuerpflichtigen mehr Zeit, ihre Belege und Rechnungen für ihre zutreffende Steuererklärung einzuordnen. Die erneute Verlängerung zur Abgabe der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen resultiert durch das vierte Corona Steuerhilfegesetz.

Widerspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid

Sollten Sie einen unzutreffenden Steuerbescheid erhalten haben, dann können Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einreichen. Beispielhaft sind es erklärte Aufwendungen oder Freibeträge, die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden. Die wichtigsten Fristen bei einer Reklamation hängen davon ab, wann der Bescheid verkündet wurde. Das Veto muss binnen eines Monats beim Finanzamt eingegangen sein. Wenn die Frist abgelaufen ist, behält der Steuerbescheid seine Gültigkeit.

Fazit

Wenn Sie es zeitlich nicht schaffen, Ihre Steuer fristgerecht einzureichen, dann besteht die Option einer Fristverlängerung. Sie teilen Ihrem zuständigen Finanzamt vor dem Abgabetermin schriftlich mit, dass Sie eine Fristverlängerung aus wichtigen Gründen benötigen. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützungsangebote bei einem Steuerberater oder als Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Für beide steuerlichen Ansprechpartner gelten verlängerte Abgabefristen und können Ihre Steuererklärung ein Jahr später an das Finanzamt einreichen.

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