Vermögensverwaltende GmbH gründen: Welchen Zweck erfüllt diese?

Viele erhoffen sich von einer vermögensverwaltenden Gesellschaft große steuerliche Vorteile. Doch woher kommt das eigentlich? Und was für Rechtsformen kann diese haben? Wir erklären es Ihnen am Beispiel der GmbH.

Was ist eigentlich eine GmbH und wie gründet man sie?

Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine GmbH verbindet zum einen die überschaubaren Verwaltungskosten und zum anderen, die sinnvolle Haftungsbeschränkung.
Kein Wunder also, dass diese spezielle Form der Gesellschaft sowohl beliebt als auch äußerst verbreitet ist.
Um die GmbH zu begründen braucht es ein oder mehrere Gesellschafter. Egal ob ein einzelner Gesellschafter oder mehrere Gesellschafter, die Person(en), welche Gesellschafter sind, müssen durch einen Gesellschaftvertrag durch einen Notar dazu ernannt werden. Konnte die Eintragung in das Handelsregister bewirkt werden, muss die GmbH die Haftung übernehmen, welche aber nicht größer als das bereits eimgebrachte Vermögen sein darf. Die Gesellschafter haften also grundsätzlich nicht mit ihrem privaten Vermögen. Dieses eingebrachte Vermögen, also das Startkapital, muss eine Höhe von 25.000 EUR aufweisen.

Varianten

Die vermögensverwaltende GmbH bietet zwei Möglichkeiten. Die erste Variante wäre das Einbringen von privatem Vermögen. Hierbei ist es ganz egal in welcher Form, ob in Aktien, Anleihen, Immobilien oder EFTs.
Die andere Variante wäre, Anteile weiterer Gesellschaften unter einer Muttergesellschaft (Holding) zusammenzufassen. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten wie beispielsweise eine anderen GmbH, eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kapitalgesellschaft (KG) oder ganz andere Gesellschaftsformen.

Was bringt die Einbringung des privaten Kapitals?

Durch die Einbringung des privaten Vermögens hat der Gesellschafter die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen auf dieses anzuwenden. Wandelt der Gesellschafter die Gewinnaussschüttung des Unternehmens in private Investitionen wie Aktien, Wertpapiere oder Immobilien um, so ist mit einer hohen Steuerbelastung, nämlich etwa 56 Prozent, zu rechnen. Diese Belastung setzt sich aus 25 Prozent Abgeltungssteuer, der Körperschaftssteuer (KStG) mit 25 Prozent, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen.
Entscheidet der Gesellschafter sich nun dazu, privates Vermögen einzubringen, kann vor Allem die Abgeltungssteuer umgangen werden.

Für wen lohnt sich diese Gesellschaft?

Sind Sie eine steuerpflichtige Person mit einem höheren Grund- und Kapitalvermögen, so lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH für Sie besonders. Dies gilt speziell im Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen, vor Allem wenn sie Ihre Gewinne als Gewinnrücklagen behalten und diese nicht ausschütten wollen. Sie werden so als Finanzierung Ihres Unternehmens genutzt.
Wenn sie eine langfristige Vermögensübertragung anstreben, ist die vermögensverwaltende GmbH also sehr sinnvoll. Es ist sehr viel einfacher als eine sukzessive Übermittlung der Aktien,
Immobilen oder anderer Wertpapiere.

Die Vorteile zusammengefasst:

– langfristig gesehen eine sehr gute Vermögensübertragung an Kinder oder Enkelkinder
– Schützt die GmbH vor finanziellen oder privaten Problemen
– Immenser steuerlicher Vorteil durch, unter Berücksichtigung der Einhaltung der Voraussetzungen, Umgehung der Abgeltungsteuer und der Gewerbesteuer. Daraus kann eine Minderung der Steuerlast von etwa bis zu 29% resultieren.

Die Nachteile im Überblick:

– Das Einbringen von Privatvermögen lohnt sich erst ab einem Betrag im sechsstelligen Bereich. Vorher können Grundkosten wie die Steuerberatung oder der Jahresabschluss vermutlich nicht ausreichend gedeckt werden.
– Rechtlich gesehen wird das eingebrachte Vermögen zu einem so genannten Betriebsvermögen und gehört also nicht mehr Ihnen als Privatperson. Das bringt mit sich, dass von Ihnen das Verhalten einer unbeteiligten Person im Hinblick auf die Verwaltung dieser Gelder verlangt wird.
– Sind Sie nun Besitzer dieser GmbH, also keine Privatperson mehr, müssen Sie sich an unternehmerische Bedingungen halten. Das bedeutet beispielsweise, gewisse Beträge abzuführen usw. Dies kann sich unter Umständen negativ auf die Rendite auswirken.

Treuhänder in der Schweiz: Welche Aufgaben übernimmt dieser?

Weshalb soll ich einen Treuhänder beauftragen?

Möchten Sie sich vor unliebsamen Überraschungen finanzieller Art schützen? Dann ist es ratsam, einen Treuhänder wie anova treuhand aus Zug zu beauftragen. In diesem Artikel werden Sie erfahren, weshalb es sich lohnt, die Dienste eines Treuhänders in Anspruch zu nehmen.

Was ist ein Treuhänder?

Ein Treuhänder führt für Sie Aufträge rechtlicher sowie finanzieller Art aus. Die häufigsten Aufgaben eines Treuhänders sind Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben. Wenn Sie etwa ein Unternehmen gründen möchten, können Sie unter anderem einen Treuhänder beauftragen, die Gründungsunterlagen für Sie einzureichen.

Zudem hilft er Ihnen, Ihre materiellen Angelegenheiten zu regeln. Er kann für Sie die gesetzlichen und finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die mit dem Erwerb oder mit der Verwaltung einer Immobilie verbunden sind. Dazu gehören die Zahlung der Grundsteuern, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Kontrolle der Finanzen. Ein Treuhänder lässt sich ebenfalls für Vertragsverhandlungen und -abschlüsse mit den verschiedenen Behörden und Dienstleistern beauftragen.

Bei einer Unternehmensgründung an Ihrer Seite

Die Dienstleistungen eines Treuhänders bieten Ihnen als Eigentümers eines Start-ups, aber auch als Geschäftsführers eines etablierten Unternehmens zahlreiche Vorteile. Er übernimmt für Sie Aufgaben rund um das Finanz- und Rechnungswesen.

Wenn Sie also ein Unternehmen gründen wollen, sollten Sie über die Beauftragung eines Treuhänders nachdenken. Denn, obwohl die meisten Start-ups in der Anfangsphase mit einem geringen Budget auskommen müssen, können sich die Aufwendungen für die Gründung und für den Betrieb eines Unternehmens schnell summieren. Ein erfahrener Treuhänder kann Ihnen jedoch helfen, diese Kosten zu reduzieren.

Mit einem Treuhänder lässt sich jede Steuererklärung leicht ausfüllen

Sie haben keine Zeit, Ihre Steuererklärung auszufüllen? Kein Problem, ein Treuhänder erledigt für Sie die Steuererklärung, sodass Sie sich vollkommen auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Er berechnet für Sie die Steuerlast und veranlasst die Zahlung der Abgaben an die Behörden. Ein Treuhänder stellt sicher, dass alle Steuerzahlungen rechtzeitig und korrekt ausgeführt werden.

Professionelle Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten

Treuhänder übernehmen jedoch nicht nur administrative Aufgaben, sondern können auch finanzielle Aufgaben wie die Verwaltung Ihrer Bankkonti übernehmen. Die Übertragung solcher Aufgaben lohnt sich dann für Sie, wenn Sie keine Zeit haben, sich um Ihre Geldangelegenheiten zu kümmern.

Die Hauptaufgabe des Treuhänders ist es, Ihr Vermögen zu schützen und für die Erreichung Ihrer finanziellen Ziele zu sorgen. So muss er auch gewährleisten, dass Ihre Geldwerte sicher angelegt sind und die Erträge Ihren Erwartungen entsprechen.

Er gewährleistet, dass Ihre finanziellen Transaktionen rechtzeitig und korrekt abgewickelt werden und er hat auch die Aufgabe, Berichte über Ihre finanzielle Situation zu erstellen. Diese Unterlagen bieten einen Überblick über Ihre Finanzen. Dadurch lassen sich Ein- und Ausgaben erkennen und Geldflüsse verfolgen und so behalten Sie Ihren Vermögensstand immer im Auge. Treuhänder tragen also dazu bei, dass Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen können.

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass potenzielle Investoren oder Geschäftspartner im In- und Ausland häufig Vertrauenspersonengesellschaften bevorzugen. Wenn Sie einen erfahrenen Treuhänder beauftragen, signalisieren Sie seriöse Geschicklichkeit im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten.

Ein Treuhänder kann Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen. Er übernimmt die Verwaltung der Finanzen und sorgt dafür, dass alles reibungslos abläuft.

Ein verlässlicher Rechtsbeistand

Falls Sie mit Klienten oder mit Kunden Streitigkeiten bereinigen müssen, übernimmt ein Treuhänder auch die Aufgabe des Rechtsbeistands für Sie. In dieser Funktion hilft er Ihnen bei der Lösung von Streitigkeiten und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Zudem kann er Sie bei einem Gerichtsverfahren vertreten. Weiter kann er Kontakte zu Banken und zu anderen Finanzinstitutionen herstellen und diese Beziehungen pflegen. Diese Kontakte ermöglichen es ihm, stets die vorteilhaftesten Angebote für Sie zu finden.

Fazit

Ein Treuhänder ist eine gute Wahl, wenn Sie eine sichere, zuverlässige und vertrauenswürdige Person brauchen, um Ihr Unternehmen zu führen. Überdies kann er Ihnen helfen, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln und Steuern zu sparen. Aber er kann Sie auch dabei unterstützen, Ihr Vermögen zu erhalten und dieses zu vermehren. Wenn Sie sich für einen Treuhänder entscheiden, können Sie gewiss sein, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten in sicheren Händen sind.

Die Beauftragung eines Treuhänders ist oft die beste und die sicherste Lösung für Ihr Unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten in kompetenten und zuverlässigen Händen liegen. Denn er verwaltet Ihr Vermögen gewissenhaft und dadurch lassen sich Ihre Unternehmensziele besser verfolgen. Ein Treuhänder ist ein neutraler Dritter und somit unvoreingenommen und er verfügt über das nötige Fachwissen, um komplexe Aufgaben zu bewältigen.

Reisekosten auf Geschäftsreise: Was kann abgesetzt werden?

Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitnehmer oder als Unternehmer tätig sind, können Sie die Kosten, die Sie auf einer Geschäftsreise aufwenden, steuerlich geltend machen. Welche Kosten das Finanzamt als abzugsfähige Reisekosten anerkennt und was Sie bei der Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Reisekosten können Arbeitnehmer und Unternehmer absetzen?

Als Reisekosten können Sie alle Aufwendungen geltend machen, die Ihnen für eine beruflich oder betrieblich veranlasste Dienstreise entstehen. Hierzu zählen die Fahrtkosten, die Reisenebenkosten, die Übernachtungskosten und der Aufwand, der Ihnen für die Verpflegung während der Dienstreise entsteht.

Im Detail gehören zu den Reisekosten die folgenden Aufwendungen:

Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw

Die Fahrtkosten für eine Dienstreise oder eine beruflich veranlasste Geschäftsreise können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie die Reise mit Ihrem eigenen Pkw durchführen. In diesem Fall können Sie für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro absetzen. Nutzen Sie Ihr eigenes Moped oder Ihr Motorrad, erstreckt sich die Absetzbarkeit der Kosten auf 0,20 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.

Fahrtkosten für Taxen

Benutzen Sie auf Ihrer Geschäftsreise einen Transfer mit dem Taxi zum Stuttgarter Flughafen um einen wichtigen Termin in einer unbekannten Stadt wahrzunehmen, stellen die hierfür aufgewendeten Kosten ebenfalls abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar.

Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer achten Sie darauf, dass in der Quittung die Umsatzsteuer (7 %) ausgewiesen ist. Diese können Sie im Rahmen der turnusmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Hiermit mindern Sie Ihre Umsatzsteuerzahllast.

Fahrtkosten für andere öffentliche Verkehrsmittel

Auch die Fahrtkosten für andere öffentliche Verkehrsmittel – z. B. Deutsche Bahn, Bus oder Straßenbahn – können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung oder Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen, wenn die Fahrt einen dienstlichen oder betrieblichen Anlass hat.

Reisenebenkosten

Unter dem Begriff Reisenebenkosten werden alle Kosten zusammengefasst, die auf einer beruflichen oder betrieblichen Reise anfallen und keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können. Hier finden sich z. B. die Kosten wieder, die Sie auf Ihrer Dienstreise für beruflich veranlasste Telefonate aufwenden oder die Trinkgelder, die Sie bei der Bewirtung in einem Restaurant zahlen.

Befinden Sie sich länger als eine Woche auf einer beruflich veranlassten Reise, sind auch die Kosten für die Privatgespräche mit Ihrer Familie steuerlich absetzbar. Nicht dagegen steuerlich geltend machen können Sie die Kosten, die Sie für die Anschaffung von Koffern oder andere Reiseausrüstung aufwenden.

Was ist bei der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten zu beachten?

Bei einer mehrtägigen Reise fallen in der Regel auch Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung an. Für die Abzugsfähigkeit dieser Kosten hat der Gesetzgeber bestimmte Pauschalsätze festgelegt. Dies bedeutet, dass Sie die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung nicht steuerlich geltend machen können.

Die Pauschalsätze hängen in erster Linie von der Dauer Ihrer Abwesenheit von Ihrer Wohnung oder Ihrer ersten Tätigkeitsstätte ab. Hierbei ergeben sich die beiden folgenden Alternativen:

Sind Sie bis zu 24 Stunden für Ihren Arbeitgeber oder Ihr Unternehmen unterwegs können Sie für jeden Tag eine Pauschale von 28 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Befinden Sie sich weniger als 24 Stunden, aber mehr als 8 Stunden auf einer betrieblich veranlassten Reise, lässt der Gesetzgeber eine Pauschale von 14 Euro als abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgabe zu.

Bei betrieblichen Reisen unter 8 Stunden können Sie nicht von den Pauschalsätzen für die Unterbringung oder die Verpflegung profitieren. Hier ist es aber dennoch möglich, dass Sie die Fahrtkosten oder die aufgewendeten Reisenebenkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Beispiel

Sie befinden sich auf einer fünftägigen Geschäftsreise. Diese startet am ersten Tag um 09:00 Uhr. Die Geschäftsreise endet am 5. Tag gegen 07:30 Uhr morgens.

Für diese Reise können Sie den Verpflegungsmehraufwand wie folgt geltend machen:

Tag 1: 14 Euro 14 Euro
Tag 2 bis Tag 4: jeweils 28 Euro 84 Euro
Tag 5: 0 Euro
Gesamt: 98 Euro

Versicherungsberatung: Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Die Kosten für Versicherungen, die Sie als Vorsorge abschließen, lassen sich grundsätzlich steuerlich geltend machen. Zu diesen Policen gehören Verträge, die das Vermögen und speziell die Gesundheit absichern. Also beispielsweise:

– Haftpflichtversicherung
– Risikolebensversicherung
– Krankenversicherung
– Unfallversicherung
– Pflegeversicherung
– Arbeitslosenversicherung
– Rentenversicherung.

Allerdings werden für diese Art Sonderausgaben nur bestimmte Höchstgrenzen anerkannt. Beiträge, die diese Grenzen überschreiten, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenzen fallen für Beamte, Angestellte und Rentner anders aus, als beispielsweise für Freiberufler und Selbstständige. Falls Ehepaare ihre Einkommen gemeinsam veranlagen, gilt die jeweilige Höchstgrenze jedes Ehepartners.

Da sich allerdings die Höchstgrenzen immer wieder ändern können, ist es wichtig, dass Sie sich vor Abgabe Ihrer Steuerklärung über deren aktuelle Höhe umfassend informieren. Auskunft erhalten Sie dazu unter anderem beim Finanzamt selbst, beim Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein.

Berufsbedingte Versicherungen steuerlich geltend machen

Ihren beruflichen Bereich können Sie zudem durch Policen privater Versicherungen schützen. Die Versicherungsberatung Stuttgart kann beispielsweise dabei helfen, die passende Police zu wählen. Nehmen Sie diese Verträge in Anspruch, lassen sich die Beiträge für Angestellte im Rahmen der Werbungskosten, für Selbstständige unter den Betriebsosten steuerlich geltend machen. Für Selbstständige kann sich dadurch der steuerliche Anteil auf den Gewinn reduzieren.

Berufsbedingte Versicherungen zur Vorsorge sind beispielsweise:

– Berufshaftpflichtversicherung
– Anteile der Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung, wenn diese Police für nur den Beruf abgeschlossen wird.

Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten lassen sich, im Vergleich mit den Sonderausgaben, die einer Höchstgrenze unterliegen, normalerweise ohne Begrenzung steuerlich absetzen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Versicherungs-Police Ihren Beruf betrifft.

Ausgaben, die Sie für berufsbedingte Versicherungen bei der Steuerklärung einreichen können

Sie können Unfallversicherungen auch dann steuerlich geltend machen, wenn diese Sie generell bei Unfällen, während Ihrer Arbeitszeit, auf der direkten Hinfahrt- und Rückfahrt von Ihrem Arbeitsplatz nach Zuhause oder in Ihrem Privatbereich absichern. So sind 50 Prozent der Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung als Betriebskosten (Selbstständige) oder Werbungskosten (Angestellte) anzugeben. Die übrigen 50 Prozent lassen sich theoretisch, unter Berücksichtigung der Höchstbeträge, als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Die Beitragsrechnung gilt hierbei als Nachweis.

Für private Haftpflichtversicherungen gelten die gleichen Regeln. Bestehen die monatlichen Beiträge aus einem privaten und beruflichen Anteil, lässt sich die Gesamtprämie zu 50 Prozent als Betriebskosten bei Selbstständigen oder bei Angestellten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dafür benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine Bescheinigung, die den Anteil klar definiert, welcher Ihren Beruf betrifft.

Werden durch die Police ausschließlich Unfälle abgesichert, die sich im Beruf ereignen können, sind die kompletten Kosten für Ihre Berufsunfallversicherung im Rahmen der Betriebskosten (Selbstständige) oder der Werbungskosten (Angestellte) anzugeben. Die Beiträge einer Berufshaftpflichtversicherung sind dagegen gänzlich unter den Werbungskosten einzutragen.

Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich, unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen, ebenfalls von der Steuer absetzen. Ist in der Police ein Arbeitsschutz integriert, ist dieser Anteil unter den Werbungskosten (Angestellte) anzugeben. Bei Selbstständigen unter den Betriebskosten. Finanzämter verlangen zur Anteilhöhe eine Bescheinigung, die die Versicherung ausstellen muss. Der Anteil liegt normalerweise bei 40 Prozent bis 60 Prozent der kompletten Prämie.

Als berufsbedingte Versicherung lassen sich auch Ihre Hausratversicherung sowie Kfz-Haftpflicht und Ihre Kaskoversicherung einstufen. Hierbei gelten allerdings Sonderregelungen. Da diese in ihren Beträgen und Höchstgrenzen sehr unterschiedlich ausfallen können, sollten Sie sich vorab umfassend informieren.

Abwicklung von Waren beim Zoll: Was wird benötigt?

Früher oder später kommen die meisten Menschen einmal mit dem Zoll in Kontakt. Beispielsweise aus beruflichen Gründen durch die Anlieferung von Materialien. Aber auch der Empfang privater Pakete läuft gelegentlich über das Zollamt ab. In diesem Fall passieren die Waren das zuständige Zollamt. Es lohnt sich hier auch mit Experten wie den Zollpiloten zu arbeiten, damit keine unnötigen Zwischenlagerungskosten oder Probleme aufkommen.

Die Zollgesetze in der Bundesrepublik

Der Zoll wird durch verschiedenste Regularien der Europäischen Union sowie der Bundesrepublik Deutschland strukturiert. Grundsätzlich herrscht für Waren innerhalb der EU Zollfreiheit. Anders gestaltet sich die Lage für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten wie den USA oder China. Seit Mitte 2021 sind für Einfuhren ab einem Sachwert von 150 Euro Zollabgaben zu entrichten. Unterhalb dieser Grenze gilt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer.

Bestellen Sie Waren aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, sind unter Umständen Zollabgaben zu bezahlen. Ist der Warenwert größer als 150 Euro, müssen Verbraucher hingegen Zoll bezahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Herkunftsland, der Warenmenge und einigen weiteren Faktoren. In vielen Fällen übernimmt die Deutsche Post die Warenabwicklung für Sie. Die korrekte Anmeldung wird dann in Ihrem Auftrag erledigt. Sie müssen lediglich die anfallenden Gebühren zahlen. Zudem veranschlagt der Beförderer Ihnen eine Pauschale.

Anmeldung von Waren beim Zoll durch Privatpersonen

Nicht selten verbleibt das Paket beim dafür zuständigen Zollamt. Die Warenabwicklung war in diesem Fall wegen mangelnder Informationen oder anderer Gründe nicht erfolgreich. Paketboten informieren Sie durch eine gelbe Benachrichtigung im Briefkasten über den Verbleib des Pakets. Beim Zoll werden die Paketsendungen bis zu zwei Wochen aufbewahrt. In diesem Fall obliegt Ihnen die korrekte Abwicklung der Ware.

Oft müssen Sie die Einfuhr der Sendung zunächst an das zuständige Zollamt melden. In Deutschland besteht die Möglichkeit zur elektronischen Anmeldung über das Formular ATLAS. Dort müssen Sie Angaben zu der Art der Ware, Nettopreis, Empfänger und Co. machen. Die Zollanmeldung sollte dann ausgedruckt und unterschrieben werden.

Abholung des Pakets beim Zollamt im Überblick

Im nächsten Schritt müssen Sie oder ein schriftlich dazu bevollmächtigter Stellvertreter Ihrer Wahl persönlich beim Zollamt vorsprechen. Meistens teilt Ihnen das Schreiben der Post bereits die zuständige Stelle mit. Ist das nicht der Fall, suchen Sie sich dazu am besten im Internet das Amt für Ihren Bezirk heraus. Auf der offiziellen Website sind zudem alle Dienststellen des deutschen Zolls mitsamt der betroffenen Postleitzahl vermerkt. Eine einfache Google Suche gibt hierüber Aufschluss.

Um Ihre Waren abzuholen, benötigen Sie neben der Zollanmeldung einige weitere Dinge. Dazu gehören:

– ein gültiges Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass)
– eine Benachrichtigung des Paketzustellers
– eine Rechnung der Warensendung

Nach der Ankunft beim Zollamt müssen Sie sich zunächst ausweisen. Danach überprüft der Zollbeamte anhand Ihrer mitgeführten Dokumente, wo sich die Ware befindet. Vor der Aushändigung wird das Paket zur Vermeidung von Verwechslungen geöffnet. Im letzten Schritt bezahlen Sie entweder mit Bargeld oder Girokarte die Zollgebühr. Jetzt darf die Ware mit nach Hause genommen werden.

Gesellschaftsrecht: Gründung von einem Unternehmen mit dem Steuerberater und Anwalt

Für immer mehr Menschen ist der Traum eines eigenen Unternehmens präsent. Besonders in der jüngeren Generation ist die Vorstellung, sich mit der Gründung eines eigenen Unternehmens selbstständig zu machen, weit verbreitet : Nahezu jeder Zweite der 18 bis 39-Jährigen kann sich vorstellen, mit einem eigenen Unternehmen in selbstständiger Arbeit tätig zu sein.
Und laut Umfragen ist unter den Selbstständigen ein deutlich höheres Maß an Arbeitszufriedenheit vorhanden. Denn obwohl die eigenunternehmerische Tätigkeit häufig auch mehrere Arbeitsstunden pro Woche mit sich bringt als im Angestelltenverhältnis, macht es die Befragten zufrieden, Entscheidungsfreiheit und mehr Verantwortung zu haben.

Wenn Sie sich ebenso für die Gründung eines Unternehmens interessieren oder vielleicht sogar schon inmitten der Planung stecken, ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass rund um die unternehmerische Tätigkeit selbst viel organisatorischer Aufwand auf Sie zu kommt. Um Ihre Geschäftsidee und Ihre Ziele langfristig erfolgreich umzusetzen, ist somit einiges an Hintergrundwissen erforderlich. Dazu gehören auch die rechtlichen Schritte.

Deshalb wollen wir Ihnen in diesem Artikel Informationen zur Rechtsform Ihrer Unternehmensgründung mit auf den Weg geben. Dabei gehen wir besonders auf die Gründung des Gesellschaftsunternehmens ein, die Rechtsform, die sich besonders an Personen richtet, die aus zwei oder mehreren Personen bestehen. Dieser Artikel ist natürlich nur eine grobe Einführung in das Thema. Bei der Gründung eines Gesellschaftsunternehmens empfiehlt es sich in den meisten Fällen, sich von einem Steuerberater oder einem Anwalt für Gesellschaftsrecht Frankfurt beraten zu lassen.

Die unterschiedlichen Rechtsformen

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen drei unterschiedlichen Rechtsformen :

  • Kapitalgesellschaft (GmbH, UG und AG)
  • Personengesellschaft ( wie KG, OHG sowie GbR)
  • Einzelunternehmen (Einzelkaufleute, Freiberufler, Kleingewerbe)

Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

Personengesellschaften werden zwischen zwei oder mehreren Personen gegründet, die ein gemeinsames Unternehmensziel verfolgen.
Dabei bilden Personengesellschaften keine eigene juristische Person und haften mit ihrem privaten Vermögen.
Eine Kapitalgesellschaft hat dabei den Unterschied, als eigene juristische Person zu zählen. So stehen im Gegensatz zur Personengesellschaft nicht die Personen selbst, sondern das hinterlegte Kapital im Vordergrund. In der Kapitalgesellschaft liegt eine Haftungbeschränkung auf das Firmenvermögen vor.

Vor-und Nachteile der beiden Gesellschaftsformen

Eine Personengesellschaft ist schnell und ohne großen formellen Aufwand gegründet. Die Summe des Stammkapitals kann frei gewählt werden und ist nicht auf Geld als Kapitalmittel beschränkt – beispielsweise können auch Immobilien oder Fahrzeuge als Werte für das Kapital gelten. Pluspunkte gibt es bei dieser Form beim Finanzamt und in der Buchhaltung.
Gegen diese Form der Gesellschaft spricht, dass sie mit einem höheren Risiko verbunden ist. Denn die Haftung geschieht nicht nur mit dem Geschäftskapital sondern auch mit dem Privatvermögen. Der Jahresumsatz des Unternehmens ist mit 250.000 Euro begrenzt.

Die Vorteile einer Kapitalgesellschaft sind, dass die Haftung nur mit dem Geschäftsvermögen geschieht. Weil bereits bei Gründung des Unternehmens ein gewisses Startkapital vorliegt, hat das Unternehmen bereits bei der Gründung eine seriöse Außenwirkung.
Die Nachteile einer Kapitalgesellschaft sind, dass diese mit mehr Aufwand verbunden ist. So ist ein Startkapital und eine aufwendigere Kreditführung von Nöten.

Fazit : Mit einem Anwalt oder Steuerberater die richtige Unternehmensform finden

In diesem Artikel wurden die Unterschiede kurz erläutert. Wer gerade dabei ist, ein Gesellschaftsunternehmen zu gründen und dabei zusätzliche Informationen benötigt, erhält Hilfe von einem Anwalt oder Steuerberater. In einem beratenden Gespräch können alle offenen Fragen geklärt werden und Sie erhalten einen Überblick über alle notwendigen Details und Formalitäten, die für Ihr Unternehmen letztendlich entscheiden sein können.

Finanzplanung von Unternehmen: Wie kann der Steuerberater dabei helfen?

Planen Sie, selbstständig zu werden und haben aber einen sehr großen Respekt vor den Themen „Steuern“ und „Steuererklärungen“? Tatsächlich müssen Sie sich dieser Problematik nicht allein stellen, da ein Steuerberater bei der Finanzplanung eine extrem große Hilfe sein kann.

Steuerberater vor der Existenzgründung

Bereits vor der Gründung des eigenen Unternehmens kann der Steuerberater eine große Hilfe sein. Dabei kann er durchaus wie eine Art Coach fungieren und bei den ersten Schritten eine große Hilfe sein. Eine Unterstützung ist bei Folgendem möglich:
– die Erstellung eines Businessplans
– Hilfe bei einer Verfassung der Stellungnahme im Falle einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
– eine fachgerechte Beratung über die möglichen Rechtsformen des Unternehmens
– einen Plan für den Ablauf der Buchungen erstellen
– die Erstellung von Bilanzen
– die Vertretung des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt

Es lohnt sich dabei die Suche nach einem Steuerberater Augsburg, der auf Existenzgründungen spezialisiert ist.

Ein Steuerberater für Unternehmung nach deren Gründung

Nach der Gründung geht es darum, den Businessplan zu erfüllen und auch weiter zu entwickeln. Vor allem in den ersten zwei Jahren sollte regelmäßig ein SOLL-IST-Vergleich erfolgen, um den erstellen Plan den gegebenen Umständen anzupassen und auch um auf negative Entwicklungen richtig zu reagieren.

Ein Steuerberater schafft für Unternehmer Zeit und auch Freiräume, da er für die steuerrechtlichen Fragen und auch für die Buchhaltung zuständig ist. Dazu zählen die folgenden Aufgaben(bereiche):
– die Buchführung und möglicherweise auch die Lohnbuchhaltung
– die Erstellung des Jahresabschluss und eine Einkommen-Überschuss-Rechnung
– Steuererklärungen
– das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt vertreten
– das Unternehmen beraten über finanzielle Themen

Die monatliche Aktualisierung der Zahlen kann auch durch ein Telefongespräch erfolgen.

Den richtigen Steuerberater finden – Tipps für die Auswahl

So gut wie jeder Unternehmer braucht irgendwann einen Steuerberater. Es lohnt sich, früh damit zu beginnen, auf diese Weise lassen sich auch eine Menge Zeit und Nerven sparen.

Zu den wesentlichen Faktoren zählen das Spezialgebiet des entsprechenden Beraters, der Leistungsumfang einschließlich der Beraterleistungen und auch der Fortschritt der Digitalisierung. Insbesondere bei der Digitalisierung sehr fortgeschrittene Kanzleien können viele Zeiträume verschaffen. Ist der Steuerberater also der Digitalisierung gegenüber aufgeschlossen und bietet er einen Datenaustausch an oder überhaupt nicht?

Es lohnt sich auch ein Blick, ob der Steuerberater auf eine bestimmte Zielgruppe, Unternehmensgröße oder Branche spezialisiert ist. Häufig erfolgt die Suche nach ortsgebunden auf der Grundlage von (persönlichen) Empfehlungen. Ein großer Vorteil des Steuerberaters vor Ort ist der ständige Kontakt mit dem Finanzamt.

Im Idealfall erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater langfristig und aus diesem Grund ist ein persönliches Gespräch angeraten. Auf diese Weise kann der Umfang der Leistungen abgeklärt werden und Sie können herausfinden, ob Ihnen der Berater überhaupt sympathisch ist.

Die Konditionen

Wenn Sie den richtigen Steuerberater gefunden haben, dann geht es ans Eingemachte und Sie können die Konditionen aushandeln. Die Form der Zusammenarbeit, die jährlichen Gebühren etc. können ausgehandelt werden und der Steuerberater bereitet ein Angebot vor.

Dieses Angebot kann angenommen oder auch verhandelt werden.

Handwerksleistungen wie den Schlüsseldienst von der Steuer absetzbar?

Schlüssel abgebrochen, Schlüssel verloren oder das Schloss defekt. Für die Beauftragung von einem Schlüsseldienst kann es viele Gründe geben. Doch gerade die Beauftragung von einem Schlüsseldienst ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Besonders hoch können diese Kosten sein, wenn der Schlüsseldienst als Notdienst beauftragt wird. Dann kommen nämlich auf die regulären Kosten noch Zuschläge hinzu. Doch gerade bei den Kosten für einen Schlüsseldienst Graz darf man nicht verkennen, das man diese steuerlich geltend machen kann.

So kann man die Kosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich gibt es im Steuerrecht die Möglichkeit anfallende Kosten für einen Handwerker, von der Steuer abzusetzen. Das gilt auch, wenn man einen Schlüsseldienst zur Öffnung von einem Türschloss oder der Reparatur beauftragt. Das Steuerrecht sieht hier die Möglichkeit vor, damit man 20 Prozent der Kosten auf die Handwerkerrechnung absetzen kann. Die 20 Prozent finden dabei ausschließlich Anwendung auf die Lohnkosten vom Handwerker und nicht auf eventuell anfallende Materialkosten. Wird beispielsweise das Türschloss vom Schlüsseldienst ausgetauscht, so kann man dieses steuerlich nicht geltend machen. Insgesamt hat jeder Bürger jährlich die Möglichkeit rund maximal 1200 Euro an Kosten von der Steuer absetzen zu können. Damit wird auch deutlich, damit je nach Auftragssumme, man über das Jahr auch mehrere Handwerkerrechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Eines muss man dabei aber beachten: Lebt man als Paar oder Eheleute zusammen, so hat man diesen Betrag nur einmal zur Verfügung im Jahr.

Diese Punkte müssen erfüllt sein

Um die Kosten für einen Schlüsseldienst absetzen zu können, müssen aber mehrere Punkte erfüllt werden. Eine dieser Punkte ist, damit die Dienstleistung vom Schlüsseldienst ausschließlich an dem Haus oder der Wohnung stattgefunden hat, die man auch selbst bewohnt. Zudem braucht man für die Absetzung bei der Steuer der Kosten vom Schlüsseldienst, auch eine ordentliche Rechnung. Lediglich eine Quittung ist nicht ausreichend. Diese Rechnung muss man zwar nicht beim Finanzamt einreichen. Doch das Finanzamt kann jederzeit die Rechnung vom Schlüsseldienst anfordern. Und dann sollte man sie vorzeigen können, sonst kann es zu einer Ablehnung der steuerlichen Geltendmachung kommen. Die Rechnung vom Schlüsseldienst muss man mindestens zwei Jahre aufbewahren, bevor man sie vernichten kann.

Steuererklärung ist Voraussetzung

Doch das Vorliegen der Rechnung vom Schlüsseldienst für die steuerliche Absetzung, ist nur ein Punkt. Um es überhaupt gegenüber dem Finanzamt geltend machen zu können, muss man eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Nur dann ist die Berücksichtigung überhaupt möglich. Dabei muss eines beachtet werden, nämlich die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung. Ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, weil man beispielsweise Selbstständig ist oder Kapitaleinkünfte hat, so muss man diese jährlich einreichen. Hierbei kann man dann auch die Kosten für den Schlüsseldienst berücksichtigen. Ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, hat man zur Abgabe bis zu vier Jahre zeit. Diese Frist kann man vollständig ausnutzen oder aber auch jederzeit vorher, seine Einkommensteuererklärung einreichen. Entsprechende Vordrucke bekommt man bei seinem zuständigen Finanzamt oder aber auch über einen Steuerberater. Sicherlich ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung mit einem Aufwand verbunden. Doch finanziell macht sich dieses bezahlt, wenn man durch die Berücksichtigung solcher Kosten wie vom Schlüsseldienst, bei der Steuer spart oder sogar eine Rückzahlung erhält.

Konferenzen und Weiterbildungen: Sind Dinge wie Tagungshotel, Fahrtkosten, Verpflegung und Co absetzbar?

Ob als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger – Konferenzen und Tagungen zur Weiterbildung finden in fast jedem Beruf von Zeit zu Zeit statt. Selten liegen die Veranstaltungsorte um die Ecke und häufig bestimmt der Arbeitgeber, wann es wohin geht. Zusätzliche Kosten wie Übernachtungen in Tagungshotels und außerhäusliche Verpflegung sind keine Seltenheit. Zurecht fragen Sie sich deshalb: Welche dieser Kosten kann ich absetzen?

Tagungen, Kongresse, Messen – welche Veranstaltungen können abgesetzt werden?

Egal, ob es sich um eine Tagung, einen Kongress, eine Messe, eine Expeditionsreise, eine Studienfahrt oder auch eine Fahrt zum Kunden handelt – wichtig ist grundsätzlich der berufliche Bezug. Eine Veranstaltung bzw. Reise kann dann abgesetzt werden, wenn sie einer Dienstreise entspricht. Das bedeutet, sie findet im Interesse des Arbeitgebers statt bzw. beinhaltet einen rein beruflichen Bezug (bei Selbstständigen). Ein reines Inspirationsinteresse reicht dabei nicht aus. Ein freiberuflicher Künstler kann beispielsweise keine Galeriebesuche absetzten lassen, nur weil er selber Künstler ist. Ein freiberuflicher Journalist hingegen könnte den Eintrittspreis dafür absetzen, wenn er plant, darüber später einen Artikel zu schreiben.

Von der Anfahrt bis zur Übernachtung – Kosten für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber Reisekosten für Konferenzen und Weiterbildungen erstattet bekommen. Der Arbeitgeber kann dieser Kosten wiederum von der Steuer absetzen. Teilweise kann auch ein Arbeitnehmer Kosten für Dienstreisen selber von der Steuer absetzen – sofern er dafür noch keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommen hat. Doch welche Ausgaben gehören dazu?

Grundsätzlich fallen alle Sonderkosten unter die absetzbaren Kosten, die nur und zwingend aufgrund der Veranstaltung entstanden sind: Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung, Eintrittspreise, etc. Fahrtkosten werden entweder in tatsächlich entstandener Höhe abgerechnet (bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln) oder über eine Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro Kilometer (bei Fahrten mit dem eigenen PKW). Sie können nicht abgesetzt werden, wenn die Fahrt mit dem Firmenwagen stattfindet.

Übernachtungskosten werden in der Regel in tatsächlicher Höhe erstattet. Das gleiche gilt für Eintrittspreise und ähnliche Fixkosten. Die Belege für diese Ausgaben müssen für den Nachweis beim Finanzamt behalten werden. Für die Verpflegung wird pro Tag eine Pauschale von 28 Euro berechnet. Das gilt für jeden Tag, der vollständig außerhalb des üblichen Arbeitsortes stattfindet. Ist lediglich ein 8-Stunden-Arbeitstag davon betroffen (sodass Sie morgens zuhause frühstücken konnten und abends ebenfalls wieder zuhause sind), verringert sich die Pauschale auf 14 Euro.

Wie sieht es mit selbstständiger Arbeit aus?

Auch Selbstständige können die oben genannten Kosten von der Steuer absetzen. Als Selbstständiger müssen Sie sich allerdings selber um die Details kümmern, da kein Arbeitgeber für Sie die Bezahlung und Erstattung übernehmen wird. Bei den absetzbaren Pauschalsätzen beispielsweise für Fahrtkosten mit dem PKW, können Sie sich an denen der Arbeitnehmer orientieren. Auch Eigenbelege für Ausgaben, über die Sie keine Quittung erhalten, sind machbar. Dafür müssen Sie genau dokumentieren, welche Art Kosten angefallen sind und in welcher Höhe (eine glaubhafte Höhe ist wichtig). Beispielsweise kann ein Freiberufler das Parken vor der Kundenfirma abrechnen, wenn dafür eine Parkgebühr angefallen ist.

Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung: Was gilt es bei der Ausstellung zu beachten?

In regelmäßigen Abständen erhalten Arbeitnehmer ein Dokument von ihrem Arbeitgeber, auf welchem er über seinen Verdienst für einen bestimmten Zeitraum informiert wird. Dabei handelt es sich um die Entgeltabrechnung, die in der Regel Ende des Monats fällig ist. In der Regel überfliegen viele Arbeitnehmer diese Abrechnung lediglich, schauen sich ihren Netto-Betrag an und legen sie danach beiseite bzw. heften sie ab. Dennoch ist der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet, diese Entgeltabrechnung in Form eines Textes zu erstellen und zu versenden. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt lediglich, sollten sich die Angaben der Abrechnung nicht geändert haben. Im Endeffekt dient diese Abrechnung dem Arbeitnehmer dabei, nachvollziehen zu können, wie die erfolgte Zahlung durch den Arbeitgeber erfolgt. Durch die Digitalisierung hat sich allerdings eine weitere Form der Entgeltabrechnung etabliert, die immer beliebter wird. Die Rede ist von der digitalen Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Formen der Abrechnung

Bei der Entgeltabrechnung handelt es sich in der Regel um ein einfaches Dokument, auf dem der Verdienst des Arbeitnehmers für einen festgelegten Zeitraum dokumentiert wird. Generell können Sie hier zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung unterscheiden. Doch mittlerweile konkurrieren eine weitere Formen der Entgeltabrechnung miteinander, nämlich die analoge und digitale Abrechnung.

Unterschied Lohn und Gehaltsabrechnung

Beim Lohn handelt es sich um ein Entgelt für Arbeitnehmer, der auf Stundenbasis arbeiten. Das bedeutet, der Lohn basiert auf den am Ende des Monats geleisteten Arbeitsstunden und wird dementsprechend jeden Monat neu berechnet. Es kommt demnach nicht immer der gleiche Lohn am Ende des Monats heraus. Beim Gehalt dagegen handelt es sich um ein fixes Entgelt jeden Monat. Unabhängig von den Arbeitsstunden des Arbeitnehmers, wird das Entgelt ausgezahlt und hat jedes Mal den gleichen Betrag. Es handelt sich hier also um die monatliche Gehaltsabrechnung.

Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung: Was gilt es bei der Ausstellung zu beachten?

Die wichtigste Rolle bei der Ausstellung der digitalen Lohn- und Gehaltsabrechnung ist der Datenschutz. Alle personenbezogenen Daten müssen stets geschützt werden und dürfen während der Übertragung, dem Transport oder der Speicherung auf Trägern nicht von Dritte gelesen, kopiert oder entfernt werden. Zudem ist es wichtig, dass auch die genutzten Systeme bei der Datenverarbeitung vertraulich sind und zudem die Integrität und Ausfallsicherheit gewährleistet wird. Alle Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes werden durch die Datenschutzgrundverordnung verstärkt. Diese schreibt Arbeitgebern vor, alle personenbezogenen Daten während des gesamten Zyklus zu schützen. Zudem müssen sie nachweisen, dass alle organisatorischen und technischen Daten effektiv umgesetzt wurden, was auch für die elektronische Zustellung gilt. Am effektivsten ist der Weg über eine sichere Software, die Arbeitgebern die Datensicherheit garantiert.

Bevor die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung eingeführt wird, sollten Arbeitnehmer aufgeklärt und um eine schriftliche Einverständniserklärung gebeten werden. Anschließend sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Datenverarbeitung schriftlich zu dokumentieren und eine Übersicht über das Verfahren zu erstellen, was allerdings nur für die digitale Entgeltabrechnung gilt. Hier müssen alle wesentlichen Fakten der Datenverarbeitung enthalten sein. Dazu gehört u.a. der Zweck der Verarbeitung oder der Kreis der betroffenen Arbeitnehmer.