Das Erbrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Vermögensübertragung nach dem Ableben einer Person geht. In Deutschland genießen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in diesem Kontext bestimmte rechtliche Ansprüche, die ihre Position als gesetzliche Erben stärken. Im Folgenden werden die erbrechtlichen Ansprüche von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern die auch ein www.rechtsanwalt-erbrecht-wien.at – Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien durchsetzen kann näher beleuchtet.

Gesetzliche Erbfolge: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten Ehegatten und eingetragene Lebenspartner als gesetzliche Erben erster Ordnung. Im Falle eines Erbfalls erlangen sie somit eine erbrechtliche Stellung, die sie automatisch zu potenziellen Erben macht, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Der gesetzliche Erbteil von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil, den Ehegatten und eingetragene Lebenspartner am Nachlass erhalten, wenn keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen existiert. Hierbei kommt die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“ zum Tragen, die das Vermögen, welches während der Ehe erworben wurde, berücksichtigt. Der gesetzliche Erbteil kann je nach Verwandtschaftsverhältnis variieren.

Das gesetzliche Vorausvermächtnis

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben das Recht auf ein gesetzliches Vorausvermächtnis. Das bedeutet, dass ihnen ein bestimmter Teil des Nachlasses vorab zusteht, bevor die übrige Erbmasse an weitere Erben verteilt wird. Dieses Vorausvermächtnis sichert den Hinterbliebenen eine angemessene Versorgung im Erbfall zu.

Pflichtteilsanspruch von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Unabhängig von einem möglichen Erbverzicht steht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und soll die Hinterbliebenen vor einer vollständigen Enterbung schützen.

Besonderheiten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Anders als bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern genießen nichteheliche Lebenspartner keine automatischen erbrechtlichen Ansprüche. Um den Partner abzusichern, ist in diesem Fall eine testamentarische Regelung oder ein Erbvertrag dringend empfohlen.

Fazit: Rechtliche Absicherung durch das Erbrecht

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind im deutschen Erbrecht rechtlich gut abgesichert. Der gesetzliche Erbteil, das Vorausvermächtnis und der Pflichtteilsanspruch gewährleisten eine angemessene Versorgung der Hinterbliebenen. Dennoch sollten insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften darauf achten, eine individuelle testamentarische Regelung zu treffen, um den Partner im Erbfall angemessen zu berücksichtigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert